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Samstag, 4. Juli 2009

Giftige Luftballons



Was und wie hat Greenpeace getestet?


Greenpeace ließ in zwei anerkannten Speziallabors 21 Luftballons aus deutschen Drogerien, Spielwarenhandlungen, Kaufhäusern und von McDonald's auf Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe untersuchen. Die Labors haben dabei das vom BfR empfohlenen Testverfahren angewandt und deren Grenzwertempfehlungen herangezogen.

In der beigefügten Test-Tabelle werden für jedes Produkt die Mittelwerte zwischen den beiden Labormessungen angegeben.
Nach Schätzungen von Greenpeace stammt die Hälfte der in Europa verkauften Luftballons aus europäischer Herstellung, die anderen Hälfte wird aus Asien (China, Indonesien, Thailand, Malaysia) und Nord-, Süd- und Mittelamerika (USA, Paraguay und Mexiko) geliefert.

In Deutschland gibt es mit der Firma Everts nur einen Produzenten. Ihre Ware trägt in der Regel ein TÜV-Kennzeichen und soll schadstoffkontrolliert sein. Bei unserem Test wies die von Everts in Deutschland produzierte Ware vergleichsweise geringe Rückstände auf; nicht jedoch die von Everts offenbar in Malaysia produzierte und bei uns unter dem gleichen Namen verkaufte Ware.

Die anderen von Greenpeace gekauften Ballons stammten laut Packung aus ganz verschiedenen Produktionsländern - oft wurde jedoch gar kein Herkunftsland genannt.

Sie können sich den Text sowie die Testergebnisse herunterladen: Giftige Luftballons (PDF, 71 kb)

Greenpeace fordert:
  • Vom Verbraucherministerium: Das sofortige Verbot jeglicher Rückstände von N-Nitrosaminen, nitrosierbaren Verbindungen und anderer gefährlichen Schadstoffe in Luftballons und sonstigen Produkten, bei denen für den Menschen die Gefahr der Aufnahme besteht. Die Nachweisgrenze darf nicht überschritten werden. Zumindest aber muss der vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) geforderte Grenzwert von 10mg/kg erlassen und eingehalten werden.
  • Vom Handel und den Herstellern: Ein sofortiges Verkaufsstopp von nitrosaminbelasteten Ballons und die Rücknahme entsprechender Ballons von den Kunden gegen Kostenerstattung.
  • Die Aufklärung der Belastung von Luftballons und anderen möglicherweise belasteten Konsumprodukten mit N-Nitrosaminen in einer repräsentativen Untersuchung durch die zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie die stetige Überwachung der Produkte.


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