"Gen-Milch" darf "Gen-Milch" genannt werden
Müllermilchprodukte dürfen Gen-Milch
genannt werden. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag einen jahrelangen Rechtsstreit beendet, den das Molkereiunternehmen Theo Müller gegen Greenpeace führt. Dem Unternehmer bleibt jetzt nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht.
Verzichten Lebensmittelhersteller bei der Fütterung der Tiere auf Gen-Pflanzen, so dürfen sie die daraus erzeugten Produkte wie Milch, Fleisch oder Eier mit dem Label "ohne Gentechnik" kennzeichnen. Im Umkehrschluss sind tierische Produkte wie Müllermilch, bei deren Herstellung Gen-Pflanzen verwendet werden, "mit Gentechnik" hergestellt.
Greenpeace hatte im April 2004 Gen-Pflanzen in den Futtertrögen von Müller-Milchkühen nachgewiesen und daraufhin den Begriff "Gen-Milch" geprägt. Theo Müller lief Sturm gegen diese Bezeichnung und ging vor Gericht. Der Fall durchlief seitdem etliche Gerichtsinstanzen.
Der BGH bestätigt mit seinem jetzigen Urteil eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln vom Dezember 2006: Das OLG hatte Greenpeace die Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" erlaubt.
Brendel: "Anstatt weiter auf Gerichtsverfahren zu setzen, sollte die Molkerei Müller an der Qualität ihrer Produkte arbeiten und auf den Einsatz von Gen-Pflanzen verzichten." Die Verbraucher wüssten es gewiss zu schätzen. Sie lehnen Gentechnik auf dem Acker und im Essen mit großer Mehrheit ab.


