Gericht verbietet Falschaussagen der Pestizidindustrie
Unangenehme Post für den Industrieverband Agrar (IVA): Die am Montag, den 21 Juli, zugestellte Unterlassungsverfügung des Landgerichts Hamburg verbietet dem IVA die Behauptung "Nach den Maßstäben von Greenpeace müsste allerdings auch Kochsalz verboten werden". Sonst wird es teuer - 250.000 Euro drohen bei Zuwiderhandlung. Der Verband der Pestizidproduzenten hatte versucht, mit dieser Aussage eine aktuelle Pestizid-Bewertung von Greenpeace zu diskreditieren.
"Unsere Studie belegt die hohe Gefährlichkeit vieler Pestizide und setzt damit die Chemieindustrie unter Druck. Diese darf aber die Öffentlichkeit nicht mit falschen und wissenschaftlich unhaltbaren Vergleichen täuschen", sagt Manfred Krautter, Chemie-Experte von Greenpeace.
Greenpeace war gegen die Falschaussage gerichtlich vorgegangen und hat nun gewonnen. Auch wissenschaftlich ist die Behauptung nicht haltbar: Wir haben die Kriterien für die Pestizidbewertung auch auf Kochsalz anwenden lassen.
Das Urteil des Fachtoxikologen und Autors der Studie Wolfgang Reuter: "Kochsalz kann gemäß dem angewendeten Bewertungssystem nicht als besonders gefährlicher Stoff bezeichnet werden. Die Behauptung, dass nach den Greenpeace-Kriterien auch Kochsalz verboten werden müsste, ist somit falsch."
Beim Landgericht Frankfurt hat Greenpeace am 18. Juli eine weitere Klage gegen den IVA eingereicht und fordert darin eine öffentliche Gegendarstellung durch den Verband. Der IVA hatte eine Unterlassungserklärung und Gegendarstellung am 7. Juli gegenüber Greenpeace abgelehnt. Das Urteil des Frankfurter Gerichts steht noch aus.
Noch immer werden in der EU Pestizide für die Lebensmittelproduktion eingesetzt, die Krebs erregen, die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Nerven-, Immun- und Hormonsystem sowie das Erbgut schädigen können.
"Mit der jetzt geplanten neuen EU-Verordnung zur Zulassung von Pestiziden müssen die Mitgliedsländer und das EU-Parlament ein Zulassungsstopp für solche Stoffe beschließen", fordert Krautter. Im Herbst 2008 soll darüber in Brüssel entschieden werden.
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