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Donnerstag, 9. September 2010

Kennzeichnung von Fischprodukten



Wie erkenne ich beim Einkaufen, ob Fisch aus gesunden Beständen stammt? Ob er mit schonenden Methoden gefangen wurde und wo genau? Die Antwort lautet - leider: meistens gar nicht. Weder auf der Verpackung noch an der Fischtheke wird ausreichend und richtig informiert.


Der Einzelhandel macht es uns Kunden nicht leicht. Fisch und Fischprodukte im Supermarkt sind unzulänglich gekennzeichnet. Der wissenschaftliche Name des Fisches, die Fangmethode und das genauere Fanggebiet sind meistens nicht angegeben.

Ob frisch oder eingefroren, ob bearbeitet oder geräuchert - seit 2002 müssen Fisch und Fischereierzeugnisse gekennzeichnet sein. Das legt das Fischetikettierungsgesetz der Europäischen Union fest. Vorgeschrieben sind: Handelsbezeichnung (z.B. Kabeljau), Produktionsmethode (z.B. Wildfang / Seefischerei) und Fanggebiet (z.B. Nordostatlantik).

Für den Verbraucher reicht das nicht, wenn er Fisch aus nicht-nachhaltigen Fischereien vermeiden will. Das wird am Beispiel Kabeljau deutlich: Im gesamten Nordostatlantik kommen 13 Kabeljaubestände vor. Sie sind in unterschiedlichem Gesundheitszustand und werden mit unterschiedlichen Methoden gefangen. Und die Fangmethoden sind teils mehr, teils weniger schädlich für das Ökosystem.

Der Greenpeace-Fischratgeber "Fisch - beliebt aber bedroht" bietet dem Verbraucher erste Anhaltspunkte, welche Fischarten bzw. -bestände empfehlenswerter sind als andere. Im Fall Kabeljau empfiehlt er als bessere Alternative: Kabeljau (Gadus morhua), gefangen im Nordostatlantik - Barentssee, Norwegische See, Island, Westliche Ostsee - mit Langleine, Handleine oder Wadennetzen.

Um genau diese Wahl treffen zu können, braucht der Verbaucher detaillierte Informationen auf der Verpackung und an der Fischtheke.

Noch katastrophaler ist die Kennzeichung bei verarbeiteten Fischereierzeugnissen. Das betrifft alle Produkte in Soßen o.ä., zum Beispiel Heringssalat oder Thunfisch in Dosen. Diese fallen nicht unter das ohnehin schon unzureichende Etikettierungsgesetz.

Das bedeutet konkret: Für ein Glas Rollmops oder eine Dose Thunfisch reicht die Angabe "Hering" oder "Thunfisch". Und das, obwohl es Heringsbestände und zahreiche Thunfischbestände gibt, die überfischt sind.

Um dem Verbraucher zu seinem Recht auf vollständige Kennzeichnung und Information zu verhelfen, ist die Eigeninitiative von Fischindustrie und Lebensmittelhandel notwendig. Nur so werden auch die notwendigen gesetzlichen Veränderungen erfolgen.

Erster Schritt in die richtige Richtung ist die Initiative des Bundesmarktverbandes für Fischerei und des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Fischerei (BMELV). Sie wollen die Fangebietskennzeichung bei Fischprodukten verbessern.

Greenpeace fordert von Fischindustrie und Lebensmittelhandel eine vollständige Kennzeichung aller Fischprodukte. Sie muss folgende Informationen einschließen:
  • Gebräuchlicher und wissenschaftlicher Name
  • FAO Fanggebiet oder Land, in dem das Produkt gezüchtet wurde (bei Aquakulturen)
  • Bestand (für Wildfänge) oder Herkunftsland (für Aquakulturen), aus dem das Produkt stammt
  • Fang- oder Zuchtmethode
  • Anlandungshafen bei Wildfängen
  • Fangperiode

Zum Weiterlesen:


 




Ratgeber "Fisch - beliebt, aber bedroht"

Leere Meere und bald auch leere Einkaufskörbe? Im Meer ist kaum noch was zu holen, viele Fischbestände sind bereits geplündert. Welcher Fisch möglichst nicht im Kochtopf landen sollte, zeigt dieser Ratgeber.

Was können Verbraucher gegen Überfischung tun?

  • Informieren Sie sich mit dem Greenpeace-Einkaufsführer Fisch - beliebt, aber bedroht über guten und schlechten Fisch. Im Online-Fischführer können Sie nach einzelnen Fischen suchen.

  • Den kompletten Ratgeber gibt´s als download oder wir senden ihn Ihnen per Post zu.
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