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Freitag, 3. September 2010

Auch Bayern befolgt EU-Kennzeichnungsverordung!



Auch in bayrischen Restaurants darf gentechnisch verändertes Öl jetzt nur noch verwendet werden, wenn die Gastwirte darüber entsprechend informieren. Hier das Antwortschreiben des Bayrischen Staatsministers für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Dr. Werner Schnappauf.


24.01.2006

Betreff: Anfrage zu genetisch veränderten Lebensmitteln

Sehr geehrter ...,

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie die Kennzeichnung bei genetisch veränderten Lebensmitteln in Gaststätten ansprechen.

Die Pflicht zu Gen-Kennzeichnung bei Lebensmitteln ist durch eine EU-Verordnung geregelt. Die Europäische Kommission vertritt bei der Auslegung dieser Regelung die Ansicht, dass die Pflicht zur Kennzeichnung in Gaststätten nur beschränkt besteht. In Folge dessen hatte die amtliche Lebensmittelüberwachung diesbezüglich keine Kontrollen in den Gaststätten durchgeführt.

Mein Haus hat die Lebensmittelüberwachung jedoch mittlerweile aufgefordert, auch die Gen-Kennzeichnung bei der Überwachung von Gaststätten zu berücksichtigen. (Hervorhebung durch die Redaktion) Werden Verstöße festgestellt, wird der Betriebsinhaber zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung angehalten. Im Einzelfall kann bei Verstößen gegen Kennzeichnungspflichten auch ein Bußgeld verhängt werden.

Damit besteht für den Verbraucher die von Ihnen gewünschte Wahlfreiheit in Bayern.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Werner Schnappauf, MdL


 




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