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benennt die Risiken von Gen-Pflanzen. Und lehnt entschieden den Anbau und die Verarbeitung zu Lebensmitteln und Tierfutter ab.

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Freitag, 3. September 2010

Gen-Pflanzen - Sind Verbote erlaubt?



Freier Handel - auch für Gen-Pflanzen? WTO will EU den Handel mit Gen-Pflanzen vorschreiben


Die EU darf den Handel mit Gen-Pflanzen nicht beschränken! Das ist das Zwischenergebnis der Welthandelsorganisation WTO aus dem numehr drei Jahre währenden Handelsstreit zwischen den USA und der EU. Hintergrund: Die meisten europäischen Verbraucher wollen kein Gen-Food.

Aber US-amerikanische Firmen wie Monsanto greifen auch nach dem europäischen Markt. "Es gilt der freie Handel", rufen sie, doch die EU kann den Druck der Verbraucher nicht ignorieren: Nach einem sechsjährigen Moratorium auf die Zulassung von Gen-Pflanzen, führte die EU 2004 eine Kennzeichnungspflicht für genmanipulierte Organismen ein. Fünf Gen-Pflanzen wurden seit 2004 für den europäischen Markt zugelassen, 18 vor 1998. Den USA ist das zu wenig. Denn einige EU-Staaten schützen sich durch eigene Schutzklauseln vor der riskanten Saat!

So darf in EU-Staaten wie Österreich, Ungarn und Griechenland, der umstrittene Gen-Mais Mon810 nicht angebaut werden! In importierten Futter- und Lebensmitteln ist er aber weiterhin erlaubt! Einzig in dem nicht EU-Land Schweiz gilt ein fünfjähriges Anbau-Moratorium, nachdem sich die Schweizer im letzten Jahr in einem Volksentscheid gegen Gentechnik ausgesprochen haben.

Wie konkret sich die WTO zu den Schutzklauseln einzelner Länder äußert, ist noch unklar. Der Abschlussbericht der WTO wird in einigen Monaten erwartet. Wahrscheinlich ändert sich durch die WTO-Entscheidung allerdings praktisch nicht viel an der derzeitigen Zulassungs- und Genehmigungspraxis. Trotzdem geht das Signal in die falsche Richtung: Gentechnik lässt sich nicht unter dem Vorwand der Handelsfreiheit erzwingen!

Zum Weiterlesen:


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