Alles sicher oder was?
Undemokratische Zulassung
Auch wenn Zulassungsanträge von Genpflanzen keine Mehrheiten in der EU finden, können sie trotzdem zugelassen werden. So geschehen im Fall des Gen-Raps GT73: Obwohl sich 13 Mitgliedsstaaten gegen die Zulassung ausgesprochen haben und nur sechs dafür stimmten, kann die EU-Kommission die Zulassung endgültig beschließen.
Grundlage für die noch ausstehenden Entscheidungen ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte "qualifizierte Mehrheit" haben müssen, um die Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wie viele Mitgliedsländer gegen eine Zulassung sind. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Staaten verteilt werden.
Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 Stimmen von 321 Voten der 25 Mitgliedsländer erreicht werden, um Gen-Pflanzen zu stoppen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte trotzdem zuzulassen.
Grundlage für die noch ausstehenden Entscheidungen ist eine Regelung, nach der die Mitgliedsländer eine so genannte "qualifizierte Mehrheit" haben müssen, um die Anträge zurückzuweisen. Dabei ist es fast unerheblich, wie viele Mitgliedsländer gegen eine Zulassung sind. Entscheidend ist, ob eine bestimmte Anzahl von Stimmen erreicht wird, die nach einem bestimmten Schlüssel auf die Staaten verteilt werden.
Nach derzeitigen EU-Bestimmungen müssen 232 Stimmen von 321 Voten der 25 Mitgliedsländer erreicht werden, um Gen-Pflanzen zu stoppen. Wird diese Zahl nicht erreicht, hat die Kommission freie Hand, die Produkte trotzdem zuzulassen.
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