Wiederholt haben Verbraucherschützer und Behörden Grenzwerte für Ballons und andere Produkte gefordert, die Belastungen hervorrufen können. So etwa das Land Baden Württemberg im Jahr 2001 und 2003, das BGVV im Jahr 2002 und das BfR im Jahr 2003.
Das zuständige Verbraucherministerium (BMVEL) erklärte nach Anfrage von Greenpeace am 16.2.2004 seine Absicht, entsprechende Änderungen vornehmen zu wollen. Termine für deren Umsetzung oder Grenzwerte oder wurden allerdings nicht genannt. Für Spielzeug wurde keine Regelung angekündigt.
Grenzwerte gibt es bisher lediglich für Baby-Sauger und Nuckel, die wie Luftballons aus Kautschuk hergestellt werden. Nach der Bedarfsgegenständeverordnung dürfen solche Gummisauger in einem speziellen Test mit einer speichelartigen Lösung nicht mehr als 10mg auslösbarer Nitrosamine enthalten.
Das BGVV forderte schon im Jahr 2002 für Luftballons nach einem ähnlichen Test einen Grenzwert von 10 mg/kg für Nitrosamine bzw. 5 mg/dm2 für nitrosierbare Stoffe. Einen Grenzwert hat die Bundesregierung jedoch bis heute nicht erlassen.


