Die EG-Öko-Verordnung gilt für alle EU-Länder, die Kontrollanforderungen somit auch. Importware aus Nicht-EU-Staaten muss qualitativ den hiesigen Kriterien für Öko-Lebensmittel entsprechen. Deren Einhaltung kontrollieren EU-Behörden und die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Jeder Bio-Betrieb wird mindestens einmal pro Jahr von einer Kontrollstelle geprüft. Neben dieser angekündigten Untersuchung werden auch unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Vom Acker über den Hof bis zur Verarbeitung, Verpackung und Kennzeichnung – jede Produktionsstufe wird in Augenschein genommen.
Alles muss stimmen: Die Buchführung über Warenein- und Ausgänge, Rezepturen, Bestandslisten, Zutaten, Tierhaltung usw.. Sonst gibt’s Ärger.
Zum Weiterlesen:
- Ökotest bewertet auf der Seite insgesamt 263 Siegel, davon allein 146 im Lebensmittelbereich.
- Mehr über die Anbauverbände erfahren Sie unter www.boelw.de.
- Die Seite www.biosiegel.de informiert umfassend über das staatliche Bio-Siegel in Deutschland.


