Neues EU-Öko-Siegel im Siegelwirrwarr
Die Agrarminister der EU haben am 12. Juni 2007 eine neue EU-Ökoverordnung verabschiedet. Bis 2009 soll ein einheitliches EU-Bio-Siegel entwickelt werden, für das die Mindeststandards der EU-Ökoverordnung gelten sollen. Wie dieses Siegel aussehen wird, ist noch unklar. Die Kennzeichnung biologisch erzeugter Produkte mit den Begriffen "Bio" oder "Öko" bleiben damit geschützt.
Private Logos wie Demeter oder Bioland dürfen zusätzlich auf den Produkten erscheinen. Nach der EU-Ökoverordnung müssen mindestens 95% der Zutaten eines Produkts aus Öko-Landbau stammen. Bioanbauverbände wie Demeter oder Bioland haben strengere Leitlinien. Damit konnte die lang diskutierte Abschaffung höherer Standards bei traditionellen Bio-Anbau-Verbände verhindert werden. Lesen hier, wie die Standards bei den Anbauverbänden aussehen.
Das deutsche Biosiegel darf übrigens auch weiterhin die Verpackungen zieren. Drei oder mehr Logos auf einer Verpackung dürften also bald schon keine Seltenheit mehr sein. In dieser Siegelflut wird es das europäische Siegel schwer haben, glaubwürdig und mit einem europaweit einheitlichen Standard für Bio zu werben. Es wird darauf ankommen, wie die genauen Durchführungsbestimmungen aussehen werden, die die EU-Kommission und der Rat jetzt planen.
Gentechnik bleibt tabu
Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen bleibt weiterhin strikt verboten. Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch zu einer unbeabsichtigten Verunreinigung von zugelassenen GVO in Öko-Produkten, ist sie bis zu einem Grenzwert von 0,9 % bis zulässig. Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass die neue Ökoverordnung eine Lizenz zur Verschmutzung von Bio-Produkten ist.
Stellt ein Öko-Lebensmittelhersteller oder Landwirt eine Verunreinigung auch unter 0,9% fest, wird diese vom Markt genommen. Die Ware lässt sich nicht mehr unter dem Label "Bio" vermarkten, denn Gentechnikfreiheit hat oberste Priorität. Leidtragende sind in diesem Fall die Biolandwirte, denn sie bleiben auf ihrer Ware sitzen. Ungerecht: Die Verursacher der Verunreinigung müssen für einen Schaden der durch eine Verunreinigung unter 0.9 % entsteht nicht aufkommen.
Woher können Verunreinigungen stammen?
Viele konventionelle Betriebe verwenden gentechnisch veränderte Futtermittel auf ihrem Betrieb. Wenn ein Betrieb auf ökologische Landwirtschaft umstellt, kann es trotz aller Reinigungsmaßnahmen zu minimalen Kontaminationen mit Stäuben von z.B. gentechnisch veränderter Soja kommen. Und auch bei dem Transport und bei der Verarbeitung können Verunreinigungen auftreten, wenn Geräte wie zum Beispiel Futtermühlen in früheren Zeiten konventionell genutzt worden sind.
Wie sieht es bei Zusatzstoffen aus?
Sollten Lebensmittelzusatzstoffe wie zum Beispiel Enzyme nicht in Bio-Qualität erhältlich sein, kann es in Zukunft Ausnahmen für deren Verwendung in Öko-Produkten geben. Greenpeace lehnt diese Regelung ab. Hier sind die Produkte der Bioverbände wie Demeter, Bioland oder Naturland eine Alternative. Sie schließen diese Ausnahmeregelungen weiter kategorisch aus.


